Die Jagd

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Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Von wem und unter welchen Umständen das Jagdrecht ausgeübt werden darf, ist im Oö. Jagdgesetz und in den dazu erlassenen Verordnungen näher geregelt.

Während in frühen Zeiten die Jagd im Wesentlichen der Nahrungsbeschaffung und dem Schutz der Menschen vor wilden Tieren diente, entwickelte sie sich ab dem Mittelalter mehr und mehr zu einer sportlichen Tätigkeit, die vor allem der Oberschicht vorbehalten blieb.

Heute liegt der vorrangige Zweck der Jagdausübung nicht mehr in der Trophäenjagd, sondern in der Schaffung eines sinnvollen Ausgleichs der begründeten Interessen der Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem öffentlichen Interesse der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes andererseits. Diese grundlegenden Zielsetzungen spiegeln sich auch in den jagdrechtlichen Bestimmungen - zB über die Abschussplanung und die Abwehr bzw. den Ersatz von Wildschäden sowie den nationalen und internationalen Schutz bestimmter Wildarten - wider.

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