Verpflichtende Katzenkastration bei Zugang ins Freie

Aushängezeitraum: 07.10.2019 - 01.01.2099

Verpflichtende Katzenkastration bei Zugang ins Freie „Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung) Mit dieser tierschutzrechtlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass Katzen, die ins Freie dürfen, kastriert werden müssen. Dies gilt österreichweit für weibliche als auch männliche Katzen gleichermaßen. Damit soll eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert werden. Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Katzen einer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldeten Zucht, die mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind. Die Kastration von Katzen stellt einen wichtigen Beitrag in Bezug auf die Steuerkatzenproblematik dar. In Österreich leben viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und entlaufen sind. Diese Streunerkatzen vermehren sich unkontrolliert, wodurch viel Tierleid entsteht. Für die nachhaltige und konsequente Reduktion der Anzahl der Streunerkatzen ist es entscheidend, dass keine unkastrierten neuen Tiere dazukommen. Die Kastration des eigenen Katers/der eigenen Katze ist daher ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Streunerkatzenproblematik. Die Kastration von Katzen verhindert aber nicht nur eine ungewollte Vermehrung, sie hat auch Vorteile für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Kastrierte Katzen streunern weniger herum und sind dadurch einem deutlich geringerem Risiko für Verletzungen, dem Straßenverkehr oder Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren ausgesetzt. Außerdem sind die Tiere untereinander verträglicher. Übelriechendes Markieren der Katzen entfällt ebenso in den meisten Fällen. Die Kastration von Kätzinnen und Katern ist übrigens ein Standardeingriff, der von Tierärzten/Tierärtzinnen häufig durchgeführt wird und zu den Routineoperationen zählt. Fazit: Die Kastration von Katzen stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar, sie erhöht die Lebenserwartung und hat viele Vorteile für die Gesundheit der Tiere selbst und ist für Katzen mit Zugang ins Freie verpflichtend. Cornelia Rouha-Mülleder Tierschutzombudsfrau Oö 4021 Linz • Bahnhofplatz 1 Tel.: (+43 732) 77 20-142 81 Fax: (+43 732) 77 20-21 42 89 E-Mail: tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at