Oberösterreichischer Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heizkostenzuschuss 2025_26

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann von 16. März bis 15. Mai 2026 online beantragt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gewährung gelistet. 

Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm

Gefördert werden Personen mit eigenem Haushalt, die folgende Kriterien erfüllen:

  •  Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
  •  Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  •  Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
  •    Ein Haushalt = Antragssteller & alle Personen mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse! (Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt)

Von dem Zuschuss ausgenommen sind:

  •  Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG
  •  Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG
  •  Vertriebene iSd § 62 AsylG
  •  Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG.
  •  Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.


Gefördert wird die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger.

Die Förderhöhe für die Heizperiode 2025/2026 beträgt 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.


Zur Berechnung wird das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt herangezogen:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro

Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.


Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. ab 16. März möglich.

Onlineformular: AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:

  •  Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
  •  Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  •  Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2025 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  •  Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll
  •    WICHTIG: Korrekte Eingabe der Daten! (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden). Andernfalls kommt es bei der automatischen Prüfung zu Fehlern.

Einkommen: Eine genaue Auflistung, was alles zum Jahresbruttoeinkommen gerechnet wird, finden sie ebenfalls auf der Website des Landes.

Hinweis: Werden nicht sämtliche Unterlagen zum Jahresbruttoeinkommen vorgelegt, können Sie einen gerundeten Betrag nach Glaubhaftmachung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eintragen.


Heizkostenzuschuss 2025-26 (130 KB) - .PDF

10.02.2026