Information zu den Abfallgebühren ab April 2026

Biotonne

Aufgrund einer Änderung im OÖ Abfallwirtschaftsgesetz kommt es ab April 2026 auch in unserer Gemeinde zu einer Anpassung der Abfallgebühren.
Künftig ist eine separate Verrechnung der Biomülltonne nicht mehr zulässig.
Die Kosten für die Biomüllentsorgung müssen – ebenso wie andere Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Nutzung des ASZ , Sperrmüll oder Grünschnittannahme) – in der allgemeinen Müllabfuhrgebühr enthalten sein.
Dadurch ergibt sich eine geringfügige Erhöhung von rund 2,50 Euro pro Quartal und Haushalt.

Gleichzeitig ergibt sich daraus ein klarer Vorteil:
Die Biomülltonne steht ab sofort allen Haushalten ohne zusätzliche laufende Kosten zur Verfügung.

Was gehört in die Biotonne?
•    Obst- und Gemüseabfälle
•    Gartenabfälle und Schnittblumen
•    Kaffee- und Teereste
•    Speisereste (auch gekocht, kleine Knochen)
•    Eierschalen, Kleintiermist
•    Küchenpapier, Servietten
Wichtig: Keine Verpackungen und kein Plastik!

Die Biomülltonne kann jederzeit beim Gemeindeamt beantragt werden.
Die Kosten für die Tonne betragen einmalig 40 Euro, die Abholung erfolgt im Gemeindezentrum Überackern.

📞 Bestellung und Information: 07727 2912

Mit dieser Umstellung wird die Nutzung der Biotonne vereinfacht und ein weiterer Beitrag zu einer nachhaltigen Abfalltrennung in Überackern geleistet.

27.03.2026