Information aus Anlass der Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest) - Aufhebung der Stallpflicht
Aufgrund der anhaltenden Entspannung der Geflügelpest-Situation wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN 2026/10) mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI- Risikogebietes die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit Ablauf des 3.4.2026 aufgehoben.
Die Stallpflicht gilt damit nicht mehr, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogel-gesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten. Informationen dazu finden Sie im beigelegten Merkblatt.
Das gesamte Bundesgebiet bleibt jedoch Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
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